Voraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Vollendetes 18. Lebensjahr (ab vollendetem 17. Lebensjahr mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters)
  • Für ehemalige Zivildiener: Bescheid über das Erlöschen der Zivildienstpflicht
  • Positive Eignungsprüfung