Voraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Vollendetes 18. Lebensjahr (ab vollendetem 17. Lebensjahr mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters)
- Für ehemalige Zivildiener: Bescheid über das Erlöschen der Zivildienstpflicht
- Positive Eignungsprüfung