Ausbildungsdienst nach Zivildienst
Österreichischen Staatsbürgern, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
den Zivildienst vollständig geleistet haben, stehen nunmehr alle Karrieremöglichkeiten im Bundesheer offen. Was ist zu
tun? Ganz einfach:
Einbringung eines schriftlichen Antrages bei
der Zivildienstserviceagentur in Wien auf bescheidmäßige Feststellung des
Erlöschens der Zivildienstpflicht.
Verbindungsaufnahme mit dem Heerespersonalamt
zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungsgespräches.
Einbringung der freiwilligen Meldung zum
Ausbildungsdienst beim Heerespersonalamt. Die positive Absolvierung der im
Rahmen des Ausbildungsdienstes angebotenen
Lehrgänge ist die Voraussetzung für die spätere Übernahme in das
Dienstverhältnis als Offizier oder Unteroffizier bzw. in die Miliz mit der
Option, Auslandseinsatzpräsenzdienste
leisten zu dürfen.
Es steht jedem Interessenten frei, auch schon
vor der Antragstellung bei der Zivildienstserviceagentur das Gespräch mit einer
Wehrdienstberaterin oder einem
Wehrdienstberater des Heerespersonalamtes zu suchen.