Ausbildungsdienst nach Zivildienst

 

Österreichischen Staatsbürgern, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und den Zivildienst vollständig geleistet haben, stehen nunmehr alle Karrieremöglichkeiten im Bundesheer offen. Was ist zu tun? Ganz einfach:

Einbringung eines schriftlichen Antrages bei der Zivildienstserviceagentur in Wien auf bescheidmäßige Feststellung des Erlöschens der Zivildienstpflicht.
Verbindungsaufnahme mit dem Heerespersonalamt zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungsgespräches.
Einbringung der freiwilligen Meldung zum Ausbildungsdienst beim Heerespersonalamt. Die positive Absolvierung der im Rahmen des Ausbildungsdienstes angebotenen Lehrgänge ist die Voraussetzung für die spätere Übernahme in das Dienstverhältnis als Offizier oder Unteroffizier bzw. in die Miliz mit der Option, Auslandseinsatzpräsenzdienste leisten zu dürfen.
Es steht jedem Interessenten frei, auch schon vor der Antragstellung bei der Zivildienstserviceagentur das Gespräch mit einer Wehrdienstberaterin oder einem Wehrdienstberater des Heerespersonalamtes zu suchen.